Die stationären Einrichtungen stellen innerhalb des Verbundsystems der Suchtkrankenhilfe eine besonders intensive Betreuungsform dar. Sie bieten abhängigkeitskranken Menschen die Möglichkeit, zeitlich befristet aus ihrem sozialen Umfeld herauszutreten und die Fähigkeit zur eigenverantwortlicher Lebensgestaltung wiederzugewinnen. Die Behandlung wird als eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation überwiegend im Auftrag der Rentenversicherung durchgeführt. Weitere Leistungsträger sind die Krankenversicherung und die überörtlichen Träger der Sozialhilfe.
Oberstes Ziel der medizinischen Rehabilitation ist die Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bzw. der Gesundheit. Voraussetzung für die Erreichung dieses Zieles ist die Förderung der Gesundheit in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.
Die Ziele der Rehabilitation sind:
Je nach Diagnose und Indikationsstellung werden gemeinsam mit den Patienten konkrete Therapieziele entwickelt und in einer individualisierten Therapieplanung berücksichtigt. Je nach Behandlungsbedarf wird die Behandlungszeit flexibel gestaltet. Das familiäre Umfeld wird nach Möglichkeit von Anfang an in die Behandlung einbezogen.
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