bwlv vor Ort:

Rehabilitation

Die stationären Einrichtungen stellen innerhalb des Verbundsystems der Suchtkrankenhilfe eine besonders intensive Betreuungsform dar. Sie bieten abhängigkeitskranken Menschen die Möglichkeit, zeitlich befristet aus ihrem sozialen Umfeld herauszutreten und die Fähigkeit zur eigenverantwortlicher Lebensgestaltung wiederzugewinnen. Die Behandlung wird als eine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation überwiegend im Auftrag der Rentenversicherung durchgeführt. Weitere Leistungsträger sind die Krankenversicherung und die überörtlichen Träger der Sozialhilfe.

Oberstes Ziel der medizinischen Rehabilitation ist die Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit bzw. der Gesundheit. Voraussetzung für die Erreichung dieses Zieles ist die Förderung der Gesundheit in körperlicher, psychischer und sozialer Hinsicht.

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