Das externe Reha-Fallmanagement

Das externe Fallmanagement wird in der dreijährigen Projektphase ausschließlich von den am Projekt teilnehmenden Beratungsstellen angeboten.
Es nimmt die Zielgruppe behandlungsbedürftiger, bisher schwer erreichbarer und motivierbarer Versicherter, in den Blick. Im Unterschied zur üblichen, bei einem Großteil der Versicherten ausreichenden Vorbereitungs-, Vermittlungs- und Nachsorgearbeit besteht hier ein erheblicher Mehraufwand für die erfolgreiche Akquise und Durchführung der Rehabilitation und die nachhaltige Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt.


Merkmale des externen Rehafallmanagements sind:

  • Nur für leistungsberechtige Versicherte der DRV BW
  • Namentlich benannte, fortgebildete Fallmanager in den durchführenden Beratungsstellen
  • Durchgehende Fallverantwortung auch bei Settingwechseln von der Akquise bis zur beruflichen Wiedereingliederung
  • Nachgehende und bei Bedarf aufsuchende Fallbegleitung
  • Vereinfachte Beantragung und Dokumentation der Fallmanagementleistung
  • Gestufte, pauschalierte Vergütung, die den Mehraufwand kostendeckend abbildet.

Das (Sucht-) Rehasystem hat hervorragend ausdifferenzierte Angebote, die aufeinander bezogen und vernetzt sind. Dennoch existieren auf dem Hintergrund unterschiedlicher leistungsrechtlicher Grundlagen und Zuständigkeiten Bruchstellen vor und nach rehabilitativen Maßnahmen, die eine stringente Verfolgung der übergeordneten Rehaziele (Erhalt und Verbesserung der Erwerbsfähigkeit – Reintegration in Arbeit) erschweren. Hierfür sollen im Rahmen des Fallmanagements die Prozesse des Zugangs, der Durchführung und der Nachhaltigkeit der Suchtrehabilitation aktiv begleitet und damit verbessert werden.

 

Zielgruppen/Indikationen

Je nach Bedarfssituation des Versicherten sind in der praktischen Ausgestaltung des Reha-Fallmanagements verschiedene Intensitätsstufen zu unterscheiden. Es ist grundsätzlich eine Unterscheidung der Stufen in „niedrig“ (Stufe 1), „mittel“ (Stufe 2) und „hoch“ (Stufe 3) vorgesehen. Eine ausführliche Beschreibung der Intensitätsstufen findet sich im DRV-Konzept zum Fallmanagement.

Diese Definition befasst sich mit Personen der Stufe 2 und 3, die grundsätzlich Reha-fähig sind und bei denen eine positive Reha-Prognose gegeben ist:

  • gescheiterte Verläufe von Versicherten (Nichtantreter und Abbrecher, kurzfristig nach Reha rückfällige Rehabilitanden)
  • Versicherte mit komplexen beruflichen / sozialen Problemen (u.a. Wohnungslose)
  • Versicherte mit Doppel-/Mehrfachdiagnosen
  • Abhängige für eine substitutionsgestützte Drogen-Reha
  • Langzeitarbeitslose mit geringer bzw. ambivalenter Behandlungsmotivation
  • junge, schwach Motivierte mit problematischen Konsummustern

Die Stufe 2 („mittel“) ist anzunehmen, wenn mindestens eines der Beispielkriterien erfüllt ist. Stufe 3 („hoch“) ist gegeben, wenn 2 oder mehr Kriterien und/oder Schnittstellenbereiche vorliegen. Je nach Einrichtungsprofil ist schätzungsweise mit 20% der bisher im Antragsverfahren befindlichen Versicherten als Zielgruppe des Reha-Fallmanagements der Stufe 2 und 10% der Stufe 3 zu rechnen. Bei der genannten Zielgruppe ist davon auszugehen, dass in aller Regel als Hauptbehandlungsstrategie eine stationäre Rehamaßnahme erforderlich ist. Kombi-Behandlungen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten und individuellen Variationen sind ebenfalls möglich und sollen versichertenorientiert verstärkt zum Einsatz kommen. Aufgrund der Ausgangssituation wird für Versicherte der Intensitätsstufen 2 und 3 keine rein ambulante Rehamaßnahme in Betracht kommen.

Der Ansatz erlaubt stärker als bisher, bestimmte Personengruppen früher und individueller zu beraten sowie Nichtantreter und über Arbeitsagenturen / Jobcenter und die DRV identifizierte potentielle Rehabilitanden nachgehend anzusprechen; Ziel ist auch, dadurch zusätzliche Rehabilitanden zu erreichen bzw. wieder für die Rehabilitation zu motivieren.

Einleitung des externen Reha Fallmanagements

Nach Empfehlung durch die PSB oder nach Aktenlage der DRV (externe und interne Initiierung) wird über die Beauftragung des „Externen Fallmanagements“ durch die DRV entschieden.

Zuständig bei der Fachstelle Sucht Mannheim ist hierfür Dorothe John, Tel.: 0621/84250680

Eine Liste der teilnehmenden Stellen finden sie unter folgendem Link.

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