Beratung und Behandlung

Schulung für Präventionsbeauftragte (PV) von Cannabis Anbauvereinigungen (CAV)

Zeitumfang: 2 Tage á 7 Std. (inkl. Pausen) in Präsenz zuzügl. 2 Std. digitales Selbststudium

Termin

21. – 22.03.2026

Seminarzeiten

10:00 bis 17:00 Uhr

Präsenzseminar

Bild: Schulung für Präventionsbeauftragte (PV) von Cannabis Anbauvereinigungen (CAV)

Ziele und Inhalt

Anmeldeschluss:
31.12.2025

 

21./22.03.2026,  Haus der Kirche, Dobler Straße 51, 76332 Bad Herrenalb.

Zeitumfang: 2 Tage á 7 Std. (inkl. Pausen) in Präsenz zuzügl. 2 Std. digitales Selbststudium

 

Mit dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) werden der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nichtgewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen erlaubt und gesetzlich geregelt. Das Gesetz ist am 1. April 2024 in Kraft getreten, die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sollen ab Juli 2024 gelten. Das KCanG regelt im Detail Umfang, Art und Begrenzung des Eigenanbaus und die Voraussetzungen für die Anbauvereinigungen. Die Umsetzungen und Kontrollmechanismen dazu werden von den Ländern in Landes- oder Zuständigkeitsverordnungen geregelt. Die Anbauvereinigungen sind verpflichtet, eine/n Präventionsbeauftragte/n mit nachgewiesenen Beratungs-und Präventionskenntnissen zu benennen (§ 23 Abs. 4). Als zentrale Voraussetzung wird eine Präventionsschulung benannt.

 

Ziel der Veranstaltung:

  • die rechtlichen Rahmenbedingen der Suchtprävention für Anbauvereinigungen kennen
  • Grundlagen zur Substanzkunde, Suchtentwicklung, Suchtprävention und Suchtbehandlung kennen
  • Grundlagen des Kinder- und Jugendschutzes kennen
  • Handlungskompetenzen für die Gesprächsführung in der Prävention und Beratung erwerben
  • Einblick in die Grundlagen des deutschen Suchthilfesystems erhalten
  • regional relevante Ansprechpartner:innen kennenlernen und Einblick in die Verantwortungsbereiche der Fachstellen erhalten

 

Zielgruppe

Beauftragte für Beratung- und Prävention von Anbauvereinigungen nach dem Cannabisgesetz, die maßgeblich für die Umsetzung des Gesundheits- und Jugendschutzes in Cannabis-Anbauvereinigungen zuständig sind und dafür spezifischer Beratungs- und Präventionskenntnisse bedürfen. Zu diesem Zweck ernennt der Vorstand jeder Anbauvereinigung ein Mitglied als Präventionsbeauftragten. Der oder die Präventionsbeauftragte hat gegenüber der Anbauvereinigung nachzuweisen, dass er/sie über spezifische Beratungs- und Präventionskenntnisse verfügt, die er durch Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder bei vergleichbaren, öffentlich geförderten, qualifizierten Einrichtungen erworben hat. Da es sich hier um eine verantwortungsvolle Aufgabe handelt, wir den Anbauvereinigungen

bei der Wahl der Beauftragten folgende Kriterien einzuhalten: Altersempfehlung mind. 25 Jahre, Kenntnis der deutschen Sprache und die Kompetenz sich Inhalte selbstständig zu erarbeiten.

 

Teilnahmebescheinigung

Teilnahmebescheinigung für Baden-Württemberger Anbauvereinigungen Pflichtbestandteil für die Erlaubniserteilung.

 

Kosten:

Preis Seminar: 500€

zzgl. Verpflegung in Höhe von 65,50 € (2 x Brezelfrühstück, 2 x Mittagsbuffet, 2 x Nachmittagskaffee)
zzgl. Übernachtung in Höhe von 80,00 € (inkl. Frühstücksbuffet)
zzgl. Abendessen in Höhe von 18,00 €

 

 

Seminarort

Haus der Kirche
Dobler Straße 51
76332 Bad Herrenalb

Referent:innen

Ralf Krämer

Leiter der Fachstelle Sucht Heidelberg

Teilnehmer:innen

Beauftragte für Beratung- und Prävention von Anbauvereinigungen nach dem Cannabisgesetz, die maßgeblich für die Umsetzung des Gesundheits- und Jugendschutzes in Cannabis-Anbauvereinigungen zuständig sind und dafür spezifischer Beratungs- und Präventionskenntnisse bedürfen.

Teilnehmer:innenzahl

18