Menschen begleiten. Mit unseren Integrationsfachdiensten

Der Baden-Württembergische Landesverband für Prävention und Rehabilitation (bwlv) gGmbH ist Träger von fünf Integrationsfachdiensten und ist im Auftrag des Integrationsamtes beim Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg tätig. Der Integrationsfachdienst ist zentrale Anlaufstelle bei Fragestellungen rund um Behinderung und Arbeitsplatz. Auf Grundlage des SGB IX beraten und unterstützen Integrationsfachdienste sowohl Beschäftigte als auch Betriebe.

Unser Angebot - das leisten Integrationsfachdienste

Wir unterstützen Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgeber bei allen Fragen rund um das jeweilige Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis

Beratung und Begleitung im und ums Arbeitsleben

  • Gestaltung der individuellen Arbeits- oder Ausbildungsbedingungen
  • Gestaltung geeigneter Kooperations- und Kommunikationsstrukturen innerhalb und außerhalb des Betriebs
  • frühzeitig Konflikte und Kommunikationsprobleme lösen
  • Ermöglichung innerbetrieblicher Neuanfänge - insbesondere nach längerer Erkrankung
  • Einleitung von medizinischen, kurativen oder rehabilitativen Maßnahmen sowie
  • Vermeidung, Minderung oder Abbau außergewöhnlicher Belastungen

Das Ziel ist die nachhaltige Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dabei achten wir darauf, dass eine Atmosphäre gegenseitiger Wertschätzung entstehen kann. Tragende Elemente sind die Anerkennung der jeweiligen Fähigkeiten und Leistungen und die Akzeptanz von Belastungen und Grenzen bei allen Beteiligten.

Berufliche Orientierung und passende Übergänge

Für Schülerinnen und Schüler

Der Integrationsfachdienst unterstützt Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf bei der beruflichen Orientierung, Vorbereitung, Erprobung und Aufnahme einer geeigneten Ausbildungs- oder Arbeitsstelle.

Für Beschäftigte der Werkstätten für behinderte Menschen

Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM), die sich in der WfbM auf einen Wechsel zum allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereiten wollen, können dabei vom Integrationsamt unterstützt werden.

Kooperationspartner

Der Integrationsfachdienst kooperiert dabei insbesondere mit den Schulen und Werkstätten für behinderte Menschen und arbeitet eng mit der Arbeitsagentur, dem Staatlichen Schulamt sowie dem stadt- bzw. Landkreis zusammen. Darüber hinaus arbeitet der IFD mit allen für die medizinische Rehabilitation und berufliche Teilhabe relevanten Stellen und Einrichtungen eng und vertrauensvoll zusammen.

Wir bleiben dran!

Ist ein geeigneter Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden, steht der Integrationsfachdienst den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern bei Bedarf dauerhaft zur Seite.

Angebote für Arbeitgeber

  • Wir beraten Arbeitgeber zu allen Fragen der beruflichen Orientierung, Vorbereitung und Ausbildung sowie zur dauerhaften Beschäftigung von Menschen mit Behinderung.
  • Wir informieren individuell über Auswirkungen der jeweiligen Behinderung und geben konkrete Hinweise - vor allem zum fähigkeitsentsprechenden Arbeitseinsatz, zur Arbeitsorganisation, zur Belastbarkeit, zum Verhalten und zur Kommunikation.
  • Wir informieren die Arbeitgeber über notwendige und mögliche finanzielle Leistungen und technische Hilfen und unterstützen bei der Beantragung dieser Leistungen.

Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber

Seit dem 01.01.2022 sind die Integrationsfachdienste auch einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA).

Die EAA informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie stehen Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Verfügung.

Wenden Sie sich an den IFD in Ihrer Nähe

die Zuständigkeit der Integratiosfachdienste richtet sich nach dem Landkreis der Arbeitsstelle.