Menschen begleiten. Unser Betriebsrat

Die Betriebsräte des bwlv

  • stehen den Mitarbeitenden bei Fragen rund um den Arbeitsplatz zur Verfügung
  • informieren die Mitarbeitenden zu aktuellen betrieblichen und arbeitsrechtlichen Fragen
  • vertreten Anliegen und Anregungen der Mitarbeitenden gegenüber der jeweiligen Leitung und der Geschäftsleitung
  • wachen darüber, dass Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingehalten werden und können so die Arbeitsbedingungen mitgestalten

Struktur

Derzeit ist in 10 Betrieben des bwlv ein Betriebsrat im Amt. Somit sind fast alle Mitarbeiter:innen durch über 40 gewählte Betriebsratsmitglieder vertreten.
Der Betriebsrat ambulant vertritt mehr als 400 Beschäftigte und ist mit 11 Mitgliedern der größte Betriebsrat im Konzern.  
Die Betriebsratsgremien der Fachkliniken Friedrichshof, Wiesengrund und Haus Weitenau sowie der Fachklinik Tübingen mit den ambulanten Diensten Tübingen und Reutlingen haben jeweils 5 Mitglieder.
Die Gremien der Fachkliniken Haus Renchtal, Schloz und Schloß Eichelsdorf sowie Jella umfassen je 3 Mitglieder, der Betriebsrat Altglashütten besteht aus 1 Mitglied.

 

Gesamtbetriebsräte im bwlv

Aufgrund der Unternehmensstruktur des bwlv bestehen 2 Gesamtbetriebsräte: der Gesamtbetriebsrat blv. und der Gesamtbetriebsrat bwlv.
Sie sind zuständig, wenn eine Angelegenheit mehrere Betriebe des Unternehmens betrifft und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden kann, er wird aus entsandten Mitgliedern der einzelnen Betriebsratsgremien gebildet.

 

Konzernbetriebsrat

Nach der Fusion des blv. mit der Drogenhilfe Tübingen (Gründung des bwlv), wurde durch die Beschlüsse der beiden Gesamtbetriebsräte im Jahr 2008 ein Konzernbetriebsrat gegründet.
Der Konzernbetriebsrat setzt sich aus 4 Mitgliedern zusammen, von denen jeweils 2 aus den Gesamtbetriebsräten blv. und bwlv entsendet sind. Dadurch ist ein partnerschaftliches Miteinander und eine gute Ausgangslage für die Arbeit im Konzernbetriebsrat gegeben.
Es gilt, die Interessen der Beschäftigten auf Konzernebene zu wahren und sich gemeinsamen Themen anzunehmen.