Die beschäftigungsorientierte Nachsorge bietet Unterstützung bei der Rückkehr in das Erwerbsleben oder bei der Erhaltung des Arbeitsplatzes.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene medizinische (Sucht-)Rehabilitation (stationär und ganztägig ambulant).
Die Nachsorge erhöht die Erfolgsaussichten nach einer abgeschlossenen Behandlung und wird bei Ihrem Kostenträger beantragt.
Die beschäftigungsorientierte Nachsorge wird bereits in der Reha-Einrichtung eingeleitet und bei der Deutschen Rentenversicherung Baden Württemberg beantragt. Unser Betreuungsangebot beginnt bereits in der Reha-Einrichtung und wir unterstützten Sie wohnortnah in der Zeit danach.
Wir unterstützen Sie, die in der Therapie begonnen Schritte zum Erhalt oder Erwerb eines Arbeitsplatzes, zuhause fortzuführen. Konkret helfen wir Ihnen z.B. bei: