Ambulante Nachsorge im Betreuten Wohnen
Das Betreute Wohnen bietet Betroffenen einen suchtfreien Lebensraum. Voraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss einer stationären Entwöhnungsbehandlung. Die Betreuung wird mit den Betroffenen durch einen Nutzungsvertrag und eine Hausordnung vertraglich geregelt. Im Rahmen der Betreuung finden regelmäßig Einzel- und Hausgruppengespräche mit den Betroffenen statt. Dabei geht es um Themen der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung, der Hinführung zu einer selbständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung, der Erarbeitung einer befriedigenden Freizeitgestaltung, der Begleitung und Hilfestellung beim Kontakt zur Familie bzw. zum Partner, dem Aufbau eines Freundes- und Bekanntenkreises und der konstruktiven Krisen- und Konfliktbewältigung.
Der Aufenthalt in einer Nachsorge-WG ist bis zu einem Jahr möglich.