Baden-Württembergischer Landesverband
für Prävention und Rehabilitation gGmbH
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Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz trat im Juli 2023 in Kraft. Durch das Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben. Externe Meldestelle bearbeiten auch anonym eingehende Meldungen.
Eine Meldung kann wie folgt abgegeben werden: