Mit dem Teilhabestärkungsgesetz sollen mehr Teilhabechancen für Menschen mit Behinderungen erreicht werden. Durch die Anbindung der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber bei den Integrationsfachdiensten (IFD) wird dabei verstärkt auch bei Arbeitgebern um neue Arbeitsplätze für Menschen mit Schwerbehinderung geworben. Der Fokus auf die Inklusion im Arbeitsleben soll nun auch in der Benennung der Dienste sichtbar werden.
Zum 01.07.2024 wurden die IFD daher landesweit umbenannt in "Inklusions- und Integrationsfachdienste".
Die Aufgaben der Dienste und Ihre Ansprechpartner vor Ort bleiben unverändert.