Der IFD als einheitlicher Ansprechstelle fürArbeitgeber
Seit dem 01.01.2022 sind die Integrationsfachdienste auch einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber. Die einheitlichen Ansprechstellen informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Sie stehen Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Verfügung.