Durch das im Juli 2023 in Kraft getretene deutsche Hinweisgeberschutzgesetz werden Hinweisgeber (Whistleblower) geschützt und einheitliche Standards zur Meldung von Missständen und zum Schutz der Meldenden vorgeschrieben.
Externe Meldestellen bearbeiten auch anonym eingehende Meldungen.
Um von Verstößen im Unternehmen rechtzeitig zu erfahren und Hinweisen angemessen nachgehen zu können, haben wir eine Interne Meldestelle (siehe unten) eingerichtet. Über diese können sowohl Mitarbeitende als auch Außenstehende Hinweise, z.B. auf potenzielle Verstöße gegen Gesetze abgeben.
Auch anonyme Hinweise sind möglich. In so einem Fall bitten wir Sie, möglichst viele Details und sofern vorhanden auch Dokumente, die Ihren Verdacht stützen, mitzusenden.
Wir gehen allen Hinweisen nach. Im Zusammenhang mit deren Bearbeitung wird höchste Vertraulichkeit und Fairness gewährt. Dies gilt auch für gegebenenfalls von einem Vorwurf betroffene Mitarbeitende.
Wenn Sie konkrete, begründete Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße bei uns haben oder solche vermuten, haben Sie folgende Möglichkeiten, Kontakt aufzunehmen: