Anwenderschulungen
Dieses Seminar gilt im Hinblick auf die anrechenbare Arbeitszeit als Dienstreise!
In den bwlv-Einrichtungen muss jeweils ein:e Brandschutzhelfer:in/Evakuierungshelfer:in
vorgehalten werden, welche:r durch fachkundiges und qualifiziertes Personal auszubilden ist (gemäß ASR A 2.2 in Verbindung mit DGUV 205-023). Der:Die Brandschutzhelfer:in/Evakuierungshelfer:in wird durch die Einrichtungsleitung benannt.
Gemäß Vorgabe DGUV
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
FK Haus Renchtal
Großer Saal
Sascha Weber
Weber-Feuerschutz
Für Mitarbeiter:innen aus
ambulanten und (teil-)stationären Einrichtungen
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