07. Mai 2025 Verpflichtende Schulungen für Glücksspielanbieter:innen in Singen gemäß LGlüG § 7 Abs. 2

Gemäß § 7 Abs. 2 des Landesglücksspielgesetzes (LGlüG) sind Glücksspielanbieter:innen dazu verpflichtet, Spielteilnehmer:innen zu einem verantwortungsbewussten Spiel anzuhalten und ihr Personal entsprechend zu schulen. Ziel ist es, der Entstehung von Glücksspielsucht sowie problematischem Spielverhalten wirksam entgegenzuwirken.

Unsere Schulungen vermitteln wichtige Handlungskompetenzen im Umgang mit auffälligem Spielverhalten und bieten zudem einen ersten Kontakt zum örtlichen Hilfesystem.

Die Teilnahme an den Schulungen ist alle zwei Jahre zu wiederholen.

Veranstaltungsorte:
Die Schulungen finden – abhängig von der Gruppengröße – in unseren Beratungsräumen in Singen oder Radolfzell statt.

Kosten & Termine:
Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung und für Informationen zu den Teilnahmegebühren direkt an:
lars.kiefer@bw-lv.de